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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 


Azubis für Bayern 2.0


1. Geltungsbereich, Initiative und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website bayern-ausbildung.de sowie für alle Leistungen im Rahmen der Initiative Azubis für Bayern 2.0.

(2) Azubis für Bayern 2.0 ist eine Initiative zur nachhaltigen Besetzung von Ausbildungsplätzen im Freistaat Bayern und richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz oder Ausbildungsstandort in Bayern.

(3) Projektträger und operativer Umsetzungspartner der Initiative ist die Jobzioo GmbH mit Standort im Freistaat Bayern:

Jobzioo GmbH – Standort Bayern

Andreas-Hofer-Straße 6

94072 Bad Füssing


2. Unverbindliche Information und Beratung

(1) Über die Website besteht die Möglichkeit, ein unverbindliches Informations- und Beratungsgespräch zu buchen.

(2) Die Buchung eines Gesprächs stellt keine Beauftragung, keine Bestellung und keine Kostenpflicht dar.

(3) ) Die Gespräche dienen ausschließlich der Information über Zielsetzung, Ablauf, Teilnahmevoraussetzungen sowie zeitliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen der Initiative.


3. Auftragsformular und Vermittlungsauftrag

(1) Mit dem Absenden des Auftragsformulars „Azubis für Bayern 2.0“ erteilt der Ausbildungsbetrieb einen verbindlichen Vermittlungsauftrag.

(2) Der Vermittlungsauftrag stellt eine verbindliche Beauftragung der Jobzioo GmbH zur Einleitung und Durchführung des Vermittlungsprozesses dar.

(3) Der Vertrag kommt mit Zugang des Vermittlungsauftrags bei der Jobzioo GmbH zustande.

(4) Mit Absendung des Auftragsformulars erkennt der Ausbildungsbetrieb diese AGB im Rahmen des Vermittlungsauftrags verbindlich an.

3a Mitwirkung und Rücknahme des Vermittlungsauftrags

(1) Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, im Rahmen des Vermittlungsprozesses angemessen mitzuwirken.

(2) Nimmt der Ausbildungsbetrieb den Vermittlungsauftrag zurück oder reagiert über einen Zeitraum von 14 Tagen nicht, obwohl mindestens zwei Kontaktversuche erfolgt sind, gilt der Vermittlungsauftrag als beendet. Kosten entstehen nicht.

(3) Die Jobzioo GmbH behält sich vor, bei wiederholter Rücknahme oder fehlender Mitwirkung eine erneute Beauftragung abzulehnen.


4. Preise, Sonderkonditionen und Zahlungsmodalitäten (exklusiv für Bayern)

(1) Für bayerische Ausbildungsbetriebe gelten im Rahmen der Initiative Azubis für Bayern 2.0 folgende verbindliche Sonderkonditionen:

• Vermittlungshonorar:

4.490,00 EUR netto pro Auszubildenden

(2) Der Ausbildungsbetrieb kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

• Einmalzahlung oder

• Ratenzahlung über maximal 12 Monate, zinsfrei und ohne Zusatzkosten, in gleichen Monatsraten, vorbehaltlich fristgerechter Zahlung.

(3) Die Zahlungspflicht entsteht erst, nachdem

– sich der Ausbildungsbetrieb verbindlich für einen Auszubildenden entschieden hat und

– ein Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem wirksam zustande gekommen ist.

Das Absenden des Auftragsformulars allein begründet keine Zahlungspflicht.

(4) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zustandekommen des Ausbildungsvertrags. Das Vermittlungshonorar wird wie folgt fällig:

– 50 % bei Beauftragung, frühestens jedoch nach Auswahl des Auszubildenden und Abschluss des Ausbildungsvertrags,

– 50 % mit Beginn der Ausbildung.

(5) Wählt der Ausbildungsbetrieb die Ratenzahlung, erfolgt die Zahlung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit gemäß Absatz (4) in den vereinbarten Monatsraten. Eine vorzeitige vollständige Zahlung ist jederzeit möglich.



5. Exklusive Einladung zur 3. Azubi- & Fachkräftemesse in Tunis

(1) Bayerische Unternehmen erhalten im Rahmen von Azubis für Bayern 2.0 eine exklusive Einladung zur 3. Deutschsprachigen Azubi- & Fachkräftemesse in Tunis.

(2) Für bayerische Unternehmen gelten folgende verbindliche Sonderkonditionen:

  • 50 % Rabatt auf die regulären Messekosten
  • Teilnahme für bis zu zwei Personen pro Unternehmen
  • Flughafentransfer (An- und Abreise)
  • Zwei Übernachtungen im Einzelzimmer inklusive Frühstück
  • Teilnahme an der Abendgala inklusive Dinner
  • Messezutritt inklusive Catering
  • Zugang zu qualifizierten Bewerberprofilen im Vorfeld
  • Eigener Ausstellerstand mit Basisausstattung
  • Unternehmenspräsentation vor Ort
  • Veröffentlichung der Stellenangebote im Vorfeld der Messe

• Mediale Nachbereitung (z. B. Video- oder Social-Media-Rückblick)

(3) Rabattcode für bayerische Unternehmen: BAYERN-TUNIS26

(4) Rekrutiert ein Unternehmen im Rahmen der Messe erfolgreich Auszubildende oder Fachkräfte, werden die vom Unternehmen gezahlten Messekosten vollständig auf das jeweilige Vermittlungshonorar angerechnet.

Eine erfolgreiche Rekrutierung liegt vor, wenn ein Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

Die Anrechnung erfolgt maximal bis zur Höhe des jeweiligen Vermittlungshonorars.

(5) Für die Teilnahme an der Messe gelten ergänzend die jeweils gültigen Messebedingungen und AGB der Jobzioo GmbH.


6. Absicherung bei Nichtantritt und Ausbildungsabbruch

(1) Nichtantritt vor Ausbildungsbeginn

Tritt ein Auszubildender die Ausbildung nicht an, entstehen dem Ausbildungsbetrieb keinerlei Kosten.

Bereits gezahlte Vermittlungshonorare werden nach Wahl des Ausbildungsbetriebs:

  • vollständig erstattet oder
  • vollständig auf einen Ersatzkandidaten angerechnet.

Das Wahlrecht ist innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Nichtantritts auszuüben.

2) Abbruch nach Ausbildungsbeginn – während der gesetzlichen Probezeit

(gemäß BBiG, maximal 4 Monate)

Kommt es während der gesetzlichen Probezeit zu einem Abbruch aus Gründen, die vom Auszubildenden zu vertreten sind, hat der Ausbildungsbetrieb ein Wahlrecht:

a) Ersatzkandidat

Die Jobzioo GmbH stellt einen gleichwertigen Ersatzkandidaten gegen Zahlung einer reduzierten Ersatzpauschale in Höhe von 990,00 EUR netto.

oder

b) Rückerstattung

Wünscht der Ausbildungsbetrieb keinen Ersatzkandidaten, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Vermittlungshonorars gemäß folgender Staffelung:

  • Abbruch bis einschließlich 1. Monat: 75 % Rückerstattung
  • Abbruch bis einschließlich 2. Monat: 50 % Rückerstattung
  • Abbruch bis einschließlich 3. Monat: 25 % Rückerstattung
  • Abbruch im 4. Monat (letzter Monat der Probezeit): 25 % Rückerstattung

Maßgeblich ist der Zeitraum ab dem ersten tatsächlichen Ausbildungstag bis zum Datum der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.

Nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit (nach 4 Monaten) ist eine Rückerstattung oder ein Regress ausgeschlossen.


(3) Kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung besteht insbesondere bei:

  • betriebsbedingter Kündigung
  • Kündigung aus Gründen, die der Ausbildungsbetrieb zu vertreten hat
  • wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Ausbildungsbedingungen


7. Fachkräfteanfragen

(1) Ausbildungsbetriebe können im Rahmen des Auftragsformulars zusätzlich unverbindlich Interesse an der Rekrutierung von Fachkräften bekunden.

(2) Die Fachkräftevermittlung erfolgt nicht im Rahmen von Azubis für Bayern 2.0, sondern ausschließlich über die Jobzioo GmbH zu gesonderten Bedingungen.

(3) Eine Fachkräftevermittlung kommt nur durch eine separate Beauftragung zustande. Eine Weiterleitung auf die Website der Jobzioo GmbH (www.jobzioo.de) kann erfolgen.


8. Haftung und Haftungsausschluss

(1) Es besteht keine Garantie für:

  • Erteilung eines Visums
  • erfolgreichen Abschluss der Ausbildung
  • Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses über die Probezeit hinaus

(2) Eine Erfolgsgarantie im Sinne eines bestimmten Ergebnisses wird nicht geschuldet.

(3) Die Leistungen dienen der professionellen Vermittlung, Vorbereitung und Begleitung auf Grundlage internationaler fairer Rekrutierungsstandards (ILO).


9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bad Füssing.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Stand: Januar 2026